Von der Staatsanwaltschaft werden nur solche von den Autoren der elektronischen Unterlagen erhaltene Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur registriert, die:
den Anforderungen der Ausarbeitung und Abwicklung der Bedingungen Nr.473 des Ministerkabinetts „Regelung der Ausarbeitung, Abwicklung, Aufbewahrung und des Verkehrs elektronischer Unterlagen in Staatsbehörden und Regelung dessen, wie der Verkehr elektronischer Unterlagen zwischen Staats- und Selbstverwaltungsbehörden oder zwischen diesen Behörden und natürlichen und juristischen Personen stattfindet“ vom 28.Juli 2005 entsprechen;
an die auf der Homepage der Staatsanwaltschaft veröffentlichte, offizielle E-Mail-Adresse der Struktureinheit geschickt worden sind.